Wenn man sich eine Drohne kaufen möchte, MUSS man sich auch zwingend mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen befassen. Im folgenden möchte ich diese erläutern. Ich gebe natürlich keine Garantie auf Vollständigkeit, der Stand entspricht dem heutigen Datum und Gesetze ändern sich schnell, ich versuche jedoch, diesen Beitrag auf dem Laufenden zu halten.
Was man vor dem Kauf beachten sollte – Ein Hobby mit Tücken
Ganz so einfach ist es nicht. Vor einigen Jahren noch völlig ungeregelt, ist das Thema Modell- und Drohnenflug in Deutschland nun auch strengen Regeln unterworfen worden. Dank des aufopfernden Einsatzes des Deutschen Modellflugvereins DMFV, sind diese Regelungen nicht ganz so streng ausgefallen, wie zunächst befürchtet. Als Anfänger hat man hier sicher einige Fragen, die ich gerne beantworten möchte, da ich sie mir auch vor einiger Zeit stellen musste.
Brauche ich für die Mavic 2 Pro einen „Drohnenführerschein“
Die Antwort ist ein klares „NEIN“, zumindest in Deutschland, denn diesen benötigt man nur für Modelle mit einem Abfluggewicht von mehr als 2 kg. Die Mavic 2 Pro wiegt etwas weniger als 1 kg und ist somit absolut „führerscheinfrei“. Die Kenntnisprüfung an sich ist aber nicht schwer, ich hatte sie dennoch gemacht, da man die Bescheinigung schon für um 25 EUR bekommt und man so auf der sicheren Seite ist. Außerdem gibt es auch ein gutes Gefühl, das man, gerade als Anfänger, gut informiert ist. Anfangs konnte man den Führerschein fast überall im Netz machen, das wurde letztes Jahr auf nur noch einige anerkannte Prüfstellen eingeschränkt. Ich habe meinen Kenntnisnachweis beim Deutschen Modellflugverein online erlangt, da ich dort auch Mitglied bin. Es wird hier auch nicht unterschieden, ob man die Drohne gewerblich oder privat nutzt.
Was brauche ich noch? Versicherung und Kennzeichen
Ohne Versicherung ist der Start einer Drohne verboten. Ich habe meine automatisch durch die 40 EUR teure Mitgliedschaft im DMFV versichert. Das ist aber nur ein Grundschutz und gilt für Modelle bis 1 kg Abfluggewicht außerhalb von Modellflugplätzen, sonst darf das Gewicht auch höher sein. Ich habe noch eine Zusatzoption für eine Deckungssumme bis 4 Mio EUR erworben, die auch im Ausland und außerhalb von Modellflugplätzen gilt. Kostenpunkt noch einmal 24 EUR. Im Hinblick auf meinen Malta Urlaub war das auch notwendig. Die Versicherungspflicht gilt, entgegen aller anderen Informationen, die man oft findet, auch für kleine Modelle unter 250 Gramm. Die Definition ist dabei wichtig und bei Luftfahrzeugen gibt es keine Gewichtsgrenze.
Wichtig: Die private Haftpflichtversicherung reicht meist nicht aus, da Flugmodelle oft ausgeschlossen sind. Ich rate auch von speziellen Erweiterungen ab. Besser ist es, einen auf Flugmodelle spezialisierten Anbieter zu wählen, bei dem auch die Deckungssumme hoch genug ist!
Neben der Versicherung schreibt der Gesetzgeber auch das Anbringen einer feuerfesten Plakette vor. Diese muss die Anschrift enthalten. Diese Plakette habe ich passend für die DJI Mavic 2 Pro bestellt und noch die Telefonnummer dazu schreiben lassen, damit im Falle eines Verlusts die Chance auf Rückgabe besteht. DJI empfiehlt die Anbringung bei der Mavic 2 Pro so wie auf dem Bild, zwischen den beiden LEDs und dem Infrarotsensor an der Unterseite:
Bei Modellen unter 250 Gramm entfällt die Kennzeichnungspflicht.
Wo darf ich fliegen?
Das ist wohl die spannendste Frage. Fliegen darf man überall dort, wo es nicht verboten ist. Verbote gibt es allerdings viele und man verliert schnell den Überblick. In der Nähe von Flughäfen, Bahnschienen, Straßen, Menschenmengen, Naturschutzgebieten etc. ist das Fliegen nicht erlaubt. Ich nutze der Einfachheit halber die App „AirMap“.Es gibt auch die App der deutschen Flugsicherung. Beide zeigen relativ zuverlässig an, wo man sich gerade befindet und ob man an seinem Standort eine Drohne starten darf. Auch in der DJI GO App gibt es eine Karte mit GPS Position, die über die örtlichen Gegebenheiten informiert. Daran sollte man sich unbedingt halten. Aber selbst wenn es lt. App erlaubt ist, muss man prüfen, wem das Grundstück gehört, auf dem man fliegt und sich die Erlaubnis einholen. Zusätzlich gibt es oft temporäre Flugverbote, wie jetzt aktuell eines über München im Rahmen des Oktoberfests.
Es gibt auch Unterschiede, ob man in der freien Natur fliegt oder auf einem Modellflugplatz. Auf Modellflugplätzen ist mehr erlaubt, so darf man dort die maximal zulässige Höhe von 100 m auch überschreiten. Im Abstand von 1,5 km von Flughäfen, den sog. Kontrollzonen, ist die Höhe aber auch deutlich geringer, in der man sich ohne Erlaubnis bewegen darf. Sie liegt meist zwischen 30 m und 50 m.
Die 100 m Regel gilt auch bei Abständen zu verbotenen Bereichen wie Straßen, Schienen, Krankenhäusern etc. Das bedeutet, man darf sich ihnen nicht mehr als 100 m nähern.
Wie weit darf ich fliegen?
In Deutschland ist nur Flug auf Sicht erlaubt. Das kann man natürlich unterschiedlich auslegen, nicht jeder sieht gleich gut. Auch wenn die DJI Mavic 2 Pro eine Reichweite von 5 km in Deutschland hat, sollte man das nicht ausreizen, denn das ist kein Fliegen auf Sicht.
FPV Flüge (First Person View), also Flüge mit der Kamera, bei der man den Flug auf dem Display des Smartphones verfolgt, sind nur mit einer 2. Person erlaubt, die die Drohne im Blick hat. Dabei sind nur 30 m maximale Flughöhe erlaubt und bei mehr als 250 g Gewicht, müssen beide Personen ohne technische Hilfsmittel in ständigem Kontakt stehen. Langstreckenflüge sind also nach wie vor verboten und diese Ausnahme macht damit auch keinen Sinn, da man sich bei mehr als 100 m Entfernung nicht mehr in Rufweite befindet.
Wann brauche ich eine Aufstiegserlaubnis?
Das ist nicht einfach zu beantworten. Bei schweren Modellen über 5 kg ist diese zwingend. Auch wenn man in verbotenen Bereichen fliegen möchte, kann man ggf. dennoch eine Aufstiegserlaubnis beantragen. Wer gewerblich unterwegs ist, muss sich ebenfalls eine Erlaubnis einholen. Das gilt nicht nur für Filmer, die auf Auftrag Videos drehen, sondern auch für den Hobbyfilmer, wenn er seine Videos bei YouTube einstellt und monetarisiert!
Macht das ganze noch Sinn bei so vielen Verboten?
Eindeutig ein Ja, denn wenn man sich einmal mit der Materie auseinander gesetzt hat, gewinnt man ein Gefühl dafür, wo man etwas darf und wo nicht. Auf Malta gibt es z.B. seit 2015 keine speziellen Drohnengesetze, man empfiehlt lediglich, sich für einen Start registrieren zu lassen und wartet auf eine europäische Regelung. Man appelliert dort vielmehr an den gesunden Menschenverstand, einfach niemanden zu belästigen und Respekt vor der Natur zu haben. Dazu wurden eine Reihe von Regeln und Empfehlungen aufgestellt. Und wer nicht halbwegs auf den Kopf gefallen ist, wird auch nicht mit der Drohne den Flugzeugen am Flugplatz beim Landen zusehen. Ich denke, wenn man sich einfach vorher Gedanken macht und sich rücksichtsvoll benimmt, kann das Fliegen Spaß machen, ohne dass man Ärger mit seinen Mitmenschen oder Behörden bekommt. Man sollte sich auf jeden Fall immer vor Einreise nach den gültigen Gesetzen erkundigen. Es gibt auch Länder, in denen Drohnen bei der Einreise eingezogen und vernichtet werden!
Wow, was für ein Aufwand. Danke für diese beeindruckende Liste.
Eine sehr gute und für mich äußerst hilfreiche Zusammenstellung der zu beachtenden Rahmenbedingungen für meinen geplanten Drohnenkauf. Vielen Dank!.
Danke für den interessanten Beitrag. Ich bin begeistert von den Drohnen und spiele mit dem Gedanken mir eine anzuschaffen. Jetzt bin ich bestens Aufgeklärt 🙂
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