Seit geraumer Zeit hat mich das Flugfieber wieder gepackt und ich besitze einige Quadcopter (JJRC H26W, JJRC H20 und Arshiner Q5C), teilweise auch mit Kamera und WiFi-FPV. FPV bedeutet “First Person View”. Man kann den Quadcopter also aus der Perspektive der Kamera heraus steuern. Das Bild wird dabei auf dem Smartphone per Funkübertragung angezeigt. Beim Flug mit einem Quadcopter sind aber einige Dinge zu beachten, man darf nicht einfach so überall in die Luft gehen. Das gilt natürlich nicht nur für Quadcopter, sondern auch für alle anderen Modelle, die sich in der Luft bewegen, wie Hubschrauber, Flugzeuge oder selbst Lenkdrachen. Daher möchte ich das Thema Versicherung und erlaubte und nicht erlaubte Flugzonen, etwas näher beleuchten und zum Verständnis beitragen.
Was wenige nicht wissen, in Deutschland herrscht, wie auch bei einem Auto, eine gesetzliche Pflicht zur Versicherung. Verursacht man mit dem Flugmodell einen Schaden, kann der nämlich schnell in die Millionen gehen. Stellt Euch nur mal vor, der Quadcopter fällte einem Kind auf den Kopf und verursacht eine schwere Kopfverletzung. Richtig, dass will man sich eigentlich gar nicht vorstellen, es kann aber passieren. Genau deswegen ist eine Haftpflichtversicherung für den Quadcopter nicht nur Pflicht, sondern sollte selbstverständlich sein. Sonst zahlt man unter Umständen bis an sein Lebensende.
Welche Versicherung ist die richtige für mich?
Das hängt davon ab, wie man den Quadcopter nutzt und wie schwer er ist. Wer eine privtae Haftpflichtversicherung hat, sollte einen Blick in seine allgemeinen Geschäftsbedingungen werfen. Ein Flugmodell ist dort sehr wahrscheinlich nicht mit versichert und wenn dann sind motorbetriebene Modelle meist ausgeschlossen. Eine Aufstockung des Vertrages lohnt meist nicht. Daher sollte man sich nach einer separaten Versicherung umsehen. Hier reicht in vielen Fällen oft schon die Mitgliedschaft in einem Modellflugverein aus. Mitglieder bekommen dort meist schon einen kostenlosen Basisschutz.
Der Basisschutz reicht meist für alle Modelle aus, teilweise bis 25 kg Gewicht. Für unsere Hobbyzwecke sollte das mehr als genug sein. Aber Vorsicht: Oft gibt es Ausschlüsse. Einer davon ist genau das Thema FPV: Das Problem hierbei ist, dass man die Drohne so bis zu mehrere hundert Meter, bei der Phantom Advanced sogar mehrere Kilometer weit, steuern kann, ohne dass man sie dabei noch sieht. DAS ist bei einem Basisschutz oft NICHT abgedeckt oder mit Bedingungen verknüpft, wie beispielsweise die, dass ein zweiter Pilot immer anwesend sein muss, der Sichtkontakt zum Modell hat und jederzeit eingreifen kann. Einfach ausgedrückt, man befindet sich dann im Lehrer-Schüler Modus. Eigentlich verständlich, denn die Gefahren steigen natürlich mit der Entfernung.
Ein weiterer Punkt ist das Gelände, auf dem das Modell zum Einsatz kommt. Auch hier grenzt der Basisschutz oft ab. Meist ist das Fliegen nur auf einem ausgewiesenen Modellflugplatz erlaubt. Es gibt dabei aber auch wieder Ausnahmen. Der Deutsche Modellflieger Verband e.V. (DMFV) erlaubt im Basisschutz auch den Flug im freien Gelände, grenzt dabei jedoch das Gewicht auf unter 1 kg ein.
Apropos Eingrenzung: Wer im freien Gelände fliegt, muss einiges beachten, da sonst der Versicherungsschutz wegen grober Fahrlässigkeit entfallen kann.
Generell ist der Flug nämlich nicht überall und in jeder Höhe erlaubt und es sind einige, wichtige Punkte zu beachten:
- Die zulässige Maximalhöhe beträgt Sichtweite. Zur Sicherheit wird oft angegeben, dass 100 Meter nicht überschritten werden sollten.
- Im kontrollierten Luftraum darf nur 30 Meter hoch geflogen werden (Gewicht unter 5 kg)
- Neben Flughäfen gilt eine Sperrzone von 1,5 km
- Sofort landen, wenn andere Flugobjekte in der Nähe sind! Rettungs- und Polizeihubschrauber fliegen deutlich tiefer als ein A380!
- Ausreichend Abstand von Gebäuden, Menschenansammlungen, Straßen oder Schienen
- Gewerbliche Nutzung wie bezahlte Filme sind nur mit Aufstiegsgenehmigung erlaubt
Was ist der unkontrollierte und kontrollierte Luftraum?
In Deutschland gibt es kontrollierten und unkontrollierten Luftraum. Das klingt auf dem ersten Blick einfach, ist es aber nicht. Wo Luftraum kontrolliert oder unkontrolliert ist, hängt nicht nur von der Entfernung zu einem Flughafen ab, sondern auch von der Höhe, in der sich ein Objekt befindet. Dazu gibt es verschiedene Zonen, die mit verschiedenen Buchstaben gekennzeichnet sind.
A-E bedeutet, dass es sich um kontrollieren Luftraum handelt. Dazu weiter unten mehr. ED-R bedeutet eine Beschränkung über bestimmten Gebieten wie beispielsweise militärischen Anlagen oder Kernkraftwerken. Der unkontrollierte Luftraum wird mit dem Buchstaben G gekennzeichnet. Hier gelten die wenigsten Beschränkungen.
Die Buchstaben stehen für verschiedenen Höhen und Bereiche. Um es besser zu verstehen, kann man sich ein landendes Flugzeug vorstellen. Dieses verringert bereits deutlich vor dem Flughafen seine Höhe im Landeanflug. Dadurch verändert sich auch die Kontrollzone, so dass bestimmte Gebiete im Bereich der Einflugschneise zur Kontrollzone gehören, selbst wenn sich der Flughafen noch weiter weg als 1,5 km befindet.
Wer es genau wissen möchte, die Deutsche Flugsicherung hat eine komplette Luftraumkarte im PDF-Format auf ihrer Homepage inkl. 3D-Karte. Darin erkennt man sehr gut und anschaulich, was es mit den verschiedenen Zonen auf sich hat und wo sie sich befinden. https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Flugsicherung/Luftraum/

Die Grundregel, nicht näher als 1,5 km zu einem Flughafen aufzusteigen, deckt hier zwar schon vieles ab, aber es gibt eben Ausnahmen. Nehmen wir als Beispiel Berlin. Hier ist nahezu der ganze Luftraum kontrollierter Luftraum. Also durfte man streng genommen in Berlin eine Drohne nirgendwo aufsteigen lassen, nicht mal im eigenen Garten. Es war eine Genehmigung erforderlich. Da die Anfragen so extrem waren, wurde aber eine Pauschalregelung erlassen: Mit einem Flugmodell darf man jetzt bis zu 30 Meter hoch fliegen, sofern es weniger als 5 kg wiegt. Es gibt aber immer noch bestimmte Gebiete wie der S-Bahn Ring und andere Einrichtungen von denen man mehrere Kilometer Abstand halten muss. In Hamburg ist es noch strenger, da man hier im ganzen Stadtgebiet nicht fliegen darf. Ganz schön kompliziert, oder? In den Städten ist es tatsächlich so, dass man kaum noch irgendwo fliegen darf. Das macht aus meiner Sicht aber auch Sinn, da die Gefahren einfach zu groß sind. Dürfte das jeder, würde es dann in deutschen Großstädten am Himmel nur so von surrenden Drohnen wimmeln. Eine gruselige Vorstellung.
Darf ich nun im kontrollieren Luftraum abheben?
Jein, die deutsche Flugsicherung erlaubt dies, aber nur unter strengen Auflagen. Ein Hobbymodell mit weniger als 5 kg Gewicht darf bis zu 30 Meter hoch fliegen. Der Mindestabstand zu Flughäfen von 1,5 km gilt natürlich auch hier. Näheres findet sich auf der Webseite der Deutschen Flugsicherung. Dort findet Ihr auch ein PDF-Dokument mit einem kleinen Leitfaden und wichtigen Hinweisen, dass ich auf jeden Fall empfehlen kann!
Aber Vorsicht, die einzelnen Gemeinden und Städte können diese Pauschalfreigaben auch einschränken und komplette Verbote einrichten, ganz unabhängig von der Pauschalgenehmigung der deutschen Flugsicherung.
Wie finde ich heraus, in welcher Kontrollzone ich mich befinde?
Hier habt ihr Zugriff auf die Kontrollzonen der einzelnen Flughäfen. Sie liegen für jeden Flughafen im PDF-Format vor. Dort sind alle Bereiche und Orte, die zur Kontrollzone gehören, farblich markiert (gelb und rosa). Obwohl ich fast 40 km vom Frankfurter Flughafen weit weg wohne, ist mein Wohnort eine Kontrollzone. D.h. in meinem Garten darf ich mein Modell bis zu 30 Meter hoch fliegen lassen, wenn es weniger als 5 kg wiegt. Will ich höher hinaus, muss ich mir einen Platz außerhalb des Ortsschildes suchen.

Möchte man direkt vor Ort wissen, wie hoch und ob man fliegen darf, ist auch das kein Problem. Mit der App VFRnav bekommt man ebenfalls Zugriff auf die Karten, die dann sogar interaktiv sind.
Was ist eine Aufstiegsgenehmigung?
Fliegt man sein Objekt aus Spaß am Hobby, braucht man keine Aufstiegsgenehmigung, wenn der Quadcopter nicht mehr als 5 kg wiegt. Nutzt man ihn gewerblich, spielt das Gewicht KEINE Rolle. Dann braucht man auf jeden Fall eine Aufstiegsgenehmigung. Diese bekommt man bei der zuständigen Luftfahrtbehörde des Bundeslandes in dem man die Drohne abheben lassen möchte. Manchmal gelten sie dann auch in anderen Bundesländern, manchmal auch nicht. Die Kosten können bei mehren hundert EUR liegen. Damit noch nicht genug. Man benötigt auch eine Art Führerschein, also eine Bescheinigung, dass man auch wirklich in der Lage ist, sein Modell zu beherrschen. Ein Versicherungsnachweis ist obligatorisch. Ihr seht, wer ein schweres Modell privat oder generell eine Drohne gewerblich nutzen möchte, um damit beispielsweise Werbefilme zu drehen, findet sich vor einigen Hürden wieder. Das ist aber auch gut so, denn sonst könnte jeder Hobbyflieger, wie ich auch einer bin, mit seiner voll ausgestatteten Drohne überall herum fliegen
Unter Berücksichtigung all dieser Überlegungen und meinem Flugverhalten, entschied ich mich für eine Mitgliedschaft beim Deutschen Modellflieger Verband e.V. für aktuell 42 EUR. Damit sind Flüge auch außerhalb von Modellflugplätzen mit Flugmodellen unter 1 kg erlaubt. Für Hobbyflieger ist das vollkommen ausreichend. Wer schwerere Objekte in die Luft befördern möchte, kann für wenig Geld Zusatzpakete buchen.

Ich hoffe, dass ich mit meinem Beitrag ein wenig Aufklärung in die Thematik bringen konnte. Wer sich tiefer informieren möchte, sollte sich auf jeden Fall die Seiten der Deutschen Flugsicherung anschauen und auch einen Blick in die Karten werfen. Bei gewerblichen Piloten rate ich auf jeden Fall, die verschiedenen Versicherungen genau zu vergleichen, da die Preisunterschiede hier recht hoch sind.